Die Präfektur von Süd-Korsika bringt ein Dekret das jegliche Freiluft-Aktivitäten in den Höhenlagen und Gewässern verbietet.
Vom Donnerstag, den 20. August, 20:00 Uhr, bis Freitag, den 21. August, 23:59 Uhr, ist der Zugang zu Berggebieten und Gewässern im Departement Corse-du-Sud untersagt.
Geltungsbereich des Verbots:
Berggebiete und Gewässer: Dies gilt für Wege, Pfade und Routen, die zu Berggebieten und Gewässern führen, sofern diese für Freizeit- oder Outdoor-Aktivitäten genutzt werden.
Freiluft-Aktivitäten:
Folgende Aktivitäten sind untersagt: Wandern, Reiten, Radfahren, Schwimmen in Gewässern, Mountainbiken, Klettern, Klettersteiggehen, Canyoning, Höhlenbegehungen, Hochseilgärten sowie allgemein alle Sport- und Freizeitaktivitäten in der freien Natur.
Sicherheitshinweise:
𝐁𝐞𝐠𝐞𝐛𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐰ä𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐧𝐧𝐭𝐞𝐬 𝐙𝐞𝐢𝐭𝐫𝐚𝐮𝐦𝐬 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐖𝐞𝐠𝐞, 𝐢𝐧 𝐁𝐞𝐫𝐠𝐠𝐞𝐛𝐢𝐞𝐭𝐞 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐍ä𝐡𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐆𝐞𝐰ä𝐬𝐬𝐞𝐫𝐧.
Bei Unwettern können die Wasserpegel sehr schnell ansteigen – auch ohne sichtbaren Regen an Ihrem Standort. Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in Ufernähe.
Im Gefahren- oder Brandfall wählen Sie die Notrufnummer 18 oder 112.
Dieses Verbot gilt für alle Personen, einschließlich Grundstückseigentümern und deren Rechtsnachfolgern. Zuwiderhandlungen können mit Strafen geahndet werden. Campern – insbesondere solchen in Zelten – wird geraten, den Anweisungen der Platzbetreiber zu folgen und Schutz zu suchen.
Die vollständige offizielle Anordnung finden Sie auf der Website der Präfektur Corse-du-Sud:
Link zum Dekret: https://www.corse-du-sud.gouv.fr/